Private Krankenversicherung
Mehr Schutz für Sie!
Die private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung – Werden Sie Patient erster Klasse!
Die private Krankenversicherung bietet als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse häufig deutlich bessere Leistungen zu vielfach günstigeren Beiträgen. Als Privatversicherter zahlen Sie, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, einkommensunabhängige Versicherungsprämien. Versichern kann sich jedoch nicht jeder.
Private Krankenversicherung – Neuerungen
Seit dem 1. Januar 2009 haben erstmals alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht, aber auch die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Private Krankenversicherung – der neue Basistarif
Am 1. Januar 2009 hat der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung den modifizierten Standardtarif abgelöst, der seit 2007 galt. Versicherte dürfen im neuen Basistarif nicht abgewiesen werden (Kontrahierungszwang). Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Der Leistungskatalog des Basistarifs muss mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und der Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (rund 570 Euro) nicht überschreiten. Der individuelle Beitrag wird bei finanziell Hilfebedürftigen für die Dauer der Hilfebedürftigkeit auf Nachweis halbiert. Falls notwendig, beteiligt sich der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe am Beitrag. Diese sozialen Regelungen gelten auch für die private Pflegepflichtversicherung.
Private Krankenversicherung – wechseln in den Basistarif
Vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 können privat Versicherte, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, in den Basistarif einer Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist, Rente oder Beamtenpension bezieht oder finanziell hilfebedürftig ist, kann auch danach jederzeit in den Basistarif seiner Versicherung wechseln. Seit dem 1. Januar 2009 können Neuversicherte sofort den Basistarif wählen oder sie erhalten ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen privaten Anbieters.
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Private Krankenversicherung – die wichtigsten Fragen und Antworten
Private Krankenversicherung – Ab wann muss ich mich versichern?
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle nicht versicherten Personen, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind, eine Krankenversicherung abschließen. Zukünftig soll in Deutschland niemand ohne Krankenversicherungsschutz sein. Wer sich trotz der Versicherungspflicht nicht zum 1. Januar 2009 versichert hat, muss bei verspätetem Beitritt Prämien nachzahlen.
Private Krankenversicherung – Was ist der Basistarif?
Der neue Basistarif muss seit dem 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungen (PKV) neben den bestehenden Tarifen angeboten werden. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab.
Private Krankenversicherung – Darf mich die private Krankenversicherung aufgrund von Alter oder Krankheit ablehnen?
Der Basistarif sieht einen Aufnahmezwang vor; die Versicherungen können also niemanden zurückweisen, der sich laut Gesetz in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht erlaubt. Mit dem Basistarif erhalten damit auch Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit, sich ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in der Privaten Krankenversicherung zu einer bezahlbaren Prämie zu versichern.
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Private Krankenversicherung – Wie viel wird der Basistarif kosten?
Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (in 2009 knapp 570 Euro/Monat) nicht überschreiten. Bei finanziell Hilfebedürftigen wird der individuelle Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit außerdem auf Nachweis halbiert; falls notwendig, beteiligt sich der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe am Beitrag.
Private Krankenversicherung – Welchen Leistungsumfang hat der Basistarif?
Der Leistungsumfang dieses Tarifs muss in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier strikter als beim bisherigen Standardtarif. Die Kosten für die (Weiter-)Behandlung bereits bestehender
Erkrankungen werden ab Versicherungsbeginn im Basistarif übernommen, es wird auch keine so genannten Wartezeiten geben.
Private Krankenversicherung – Darf ich einer Gesundheitsprüfung unterzogen werden bei der Aufnahme in den Basistarif?
Die Versicherung darf Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen. Zwischen den privaten Krankenversicherungen findet ein Finanzausgleich für besonders hohe Risiken statt – hierfür werden entsprechende Informationen benötigt. Aber: Einen Einfluss auf die Beitragshöhe hat dies
nicht. Die eventuell anfallenden Kosten der Risikoprüfung muss der Versicherer tragen.
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Bietet hochwertigen Krankenversicherungsschutz für besserverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.
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Private Krankenversicherung – Kann ich im Basistarif Zusatzversicherungen abschließen?
Im Basistarif ist der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen erlaubt. Im bisherigen Standardtarif haben viele private Kassen Zusatzversicherungen für diesen Personenkreis ausgeschlossen.
Private Krankenversicherung – Was passiert mit den Alterungsrückstellungen beim Wechsel in eine andere private Krankenkasse?
Privat Versicherte bilden so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen die meistens höheren Kosten im Alter über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden. Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel der Versicherung ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern
mussten sie neu aufbauen. Mit der Gesundheitsreform wird die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen erleichtert:
- Für bereits privat Versicherte - Wer innerhalb seiner privaten Krankenkasse in einen anderen Tarif, z. B. den Basistarif, wechselt, nimmt die Alterungsrückstellungen wie bisher im vollen Umfang mit. Wer im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif einer anderen privaten Kasse wechselt, nimmt die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer mit. Nach 18 Monaten können Sie in andere Tarife des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmens wechseln und die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs erneut mitnehmen. Dies gilt auch für einen Wechsel in den Basistarif anderer privater Krankenversicherungsunternehmen nach 18 Monaten.
- Für Neuversicherte - Wer vom 1. Januar 2009 an einen neuen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließt, kann bei einem späteren Versicherungswechsel unabhängig von der Art des gewählten Tarifs die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen.
Private Krankenversicherung – Broschüre und Flyer zum download:
Flyer: Private Krankenversicherung – darauf sollten Sie achten
Broschüre: Bietet Ihre Krankenkasse genug Service?
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