Unehrliche Versicherungsvertreter: ein Kunden-Risiko
Solche Fälle gibt es immer wieder: Der Versicherungsvertreter fragt bei Abschluss der Versicherung nach ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sowie nach Erkrankungen und Beschwerden in den vergangenen fünf Jahren und der Antragsteller antwortet wahrheitsgemäß, er sei wegen einer depressiven Erkrankung bereits seit zwei Monaten und fortwährend krankgeschrieben gewesen, dann muss das natürlich im Antrag vermerkt werden.
Aber da der Vertreter auch keine Provision kassiert, wenn er keinen Vertrag abschließt, gibt er im Antrag nur Routineuntersuchungen ohne Befund an. Die Folge: Der Vertrag wird angenommen, der Vertreter bekommt die Provision und der Kunde jede Menge Probleme, weil die Versicherung ihm sofort kündigt, wenn sie von den verschwiegenen Erkrankungen erfährt. Und das zu Recht, wie das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ: 8 U 109/09) entscheiden hat.
Denn die Versicherung muss sich das arglistig verschwiegene Wissen des betrügerischen Agenten nicht zurechnen lassen – es liegt vielmehr ein Vollmachtsmissbrauch vor, sodass der Vertrag tatsächlich nicht wirksam zustandegekommen ist. Für Verbraucher kann das nur heißen: Sie müssen darauf bestehen, dass schwerwiegendere Vorerkrankungen nicht einfach im Antrag unter den Tisch gekehrt, sondern vermerkt werden, damit es später kein böses Erwachen gibt. ddp.djn/mes/rab (Quelle)
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Dieser Beitrag wurde 722 mal aufgerufen |
Autor: blogteam am 14. Aug 2009 15:12, Rubrik: Versicherungen,
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