Versicherungen – Finanzen – News zur Versicherung und Finanzwelt

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Was Versicherungen verschweigen

Test- oder Schnuppermitgliedschaften bei Krankenkassen können unter Umständen bindend sein. Die Patienten können möglicherweise nicht in ihre vorige Kasse zurück. Davor warnt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg.

Aus der Jahresbilanz der Zentrale geht hervor, dass im Gesundheitswesen einige beteiligte Unternehmen zu Lasten der Verbraucher agieren.

Einige Apotheken errichten beispielsweise Pseudofirmen im Ausland, damit sie nicht an Preise für rezeptpflichtige Medikamente gebunden sind. Ein pharmazeutischer Betrieb gab fast abgelaufene Medikamente günstig an Apotheken ab. Ein Gesetz verpflichtet jedoch, den Preisvorteil an Kassen und Patienten abzugeben.


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GKV – Gleicher Beitrag, doch Unterschiede in Service und Leistung

Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang des Jahres fördert den Wettbewerb um Service und Leistungen für die Versicherten. Doch die Werbung der gesetzlichen Krankenkassen für ihre neuen Angebote stimmt oft mit der Wirklichkeit nicht überein. Finanztest hat die Kundenorientierung, Zusatzleistungen, Gesundheitsförderung und Wahltarife von 113 gesetzlichen Kassen verglichen: Eine Testsiegerin für alle gibt es nicht, doch jeder findet im Test die beste Kasse für sich und erfährt, wie er die Angebote seiner Kasse besser nutzt.

Versicherte zahlen bei allen Kassen den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent, im Juli sinkt er auf 14,9 Prozent. Wer früher in einer „Billigkasse“ war und sich über Servicemängel ärgert, sollte wechseln. Das Angebot der Beratungsleistung einiger Kassen ist groß und reicht von Sprechstunden in der Geschäftsstelle vor Ort – auch in den Abendstunden und am Samstag – über Anfragen per E-Mail bis zu Telefon-Hotlines. Manche bieten sogar Hausbesuche an.

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Geschrieben von blogteam, 22. Mai 2009, Rubrik: Gestz. Krankenversicherung, Kommentare schreiben


Welche Krankenkasse bietet die richtigen Leistungen

Alle werden über einen Kamm geschert: Seit Anfang des Jahres zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen Einheitsbetrag. Viele ärgern sich immer noch über die satte Erhöhung auf 15,5 Prozent – die meisten zahlen heute mehr als vor dem Jahreswechsel. Und nun haben die ersten Kassen auch noch angekündigt, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Da kann es sich lohnen, die Leistungen zu vergleichen und zu prüfen, was für das Geld überhaupt zu bekommen ist. Zwar sind rund 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgelegt – was medizinisch notwendig ist, wird bezahlt.

Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich

Es gibt aber Unterschiede in Sachen Service und bei den übrigen, freiwilligen Leistungen. “Diese fünf Prozent Gestaltungsspielraum können für einige Versicherte sehr bedeutend sein”, erklärt Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Und der Service kann einen großen Unterschied machen. “Ich muss mich dabei immer fragen, welche Angebote mir selbst wichtig sind”, sagt Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Wer alle Angelegenheiten mit seiner Krankenkasse am liebsten per Telefon oder Internet regelt, dem könnten zum Beispiel die Zahl der Geschäftsstellen oder deren Öffnungszeiten egal sein. Versicherte müssen sich also zunächst über ihre individuellen Bedürfnisse klar werden und dann prüfen, welche Kasse zu ihnen passt.

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Geschrieben von blogteam, 12. Mai 2009, Rubrik: Gestz. Krankenversicherung, Kommentare schreiben


Kreditkartenunternehmen zur Erstattung verurteilt

Ein Gericht hat Verbraucherrechte gestärkt: Ein Kreditkartenunternehmen muss nun nachweisen, dass ein Kunde ein Geschäft veranlasst hat. Kann er das nicht, muss er Abbuchungen erstatten, wenn ein Kunde bestreitet, sie veranlasst zu haben.

München – Mit dem rechtskräftigen Urteil gab das Amtsgericht München einer Frau Recht, die gegen ein Kreditkartenunternehmen geklagt hatte. Sie hatte 2007 festgestellt, dass auf einer Abrechnung Abbuchungen auftauchten, die sie nicht veranlasst hatte. Daraufhin ließ sie die Karte sperren und ließ für ihre Online-Geschäfte ein Anti-Viren-Programm installieren. Als auch auf Abrechnungen der neuen Kreditkarte nicht veranlasste Abbuchungen erschienen, erstattete sie Strafanzeige und versicherte an Eides statt, dass sie die Umsätze nicht getätigt habe.

Dieser Verlauf trat auch mit der dritten Kreditkarte auf. Doch anders als bei den ersten Malen erstattete das Kreditkartenunternehmen nur noch 60 Euro anstatt der gesamten Summe von rund 700 Euro. Daraufhin klagte die Frau.

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Geschrieben von blogteam, 12. Mai 2009, Rubrik: Kreditkarten, Kommentare schreiben


Schadensmeldungen müssen immer korrekt sein

Wenn Versicherungsgesellschaften den Eindruck bekommen, dass der Versicherte bei der Schadensmeldung geflunkert hat, dann gehen umfangreiche Ermittlungen los. Wie ein Urteil des Landgerichts Traunstein (AZ: 1 O 3232/08) zeigt, gehen diese nicht immer zu Gunsten des Versicherten aus. In dem Fall hatte ein Versicherter einen Einbruchsdiebstahl durch ein Fenster gemeldet, was die Versicherung nicht recht glauben mochte.

Die Richter schlossen sich dem an. Denn das eingeschlagene Fenster war nur auf einer kleinen Fläche beschädigt, die kaum reichte, um zum Öffnen des Fenster hindurchzugreifen, ohne sich dabei zu verletzen. Gleichzeitig befand sich das Fenster in einer Höhe von 1,66 Meter, sodass bei einer Breite von nur 45 Zentimetern ein Einstieg nur sehr schwer möglich gewesen wäre. Auf dem Fensterbrett fanden sich zudem zwar kleine Glassplitter, die der vermeintliche Einbrecher jedoch beim Einstieg nicht berührt hatte – auch das sahen die Richter als sehr unwahrscheinlich an. Gleichzeitig wurde das Haus sehr zielgerichtet durchsucht und der Tresorschlüssel direkt am Aufbewahrungsort gefunden. Auch das sprach nach Meinung der Richter gegen einen echten Einbruchsdiebstahl, sodass der Bestohlene den Schaden nicht von der Versicherung ersetzt bekam. ddp.djn/ome/nas/(Quelle)

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Geschrieben von blogteam, 5. Mai 2009, Rubrik: Versicherungen, Kommentare schreiben


Als Student Anrecht auf Riester

Schon Studierende können Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben. Voraussetzung ist, dass sie zum Beispiel im Rahmen eines Mini-Jobs in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Um die volle Zulage von jährlich 154 Euro zu erhalten, müssen sie dann lediglich fünf Euro im Monat einzahlen, im Jahr also 60 Euro.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, reiche es bereits aus, einen Monat pro Jahr in der Rentenversicherung versichert zu sein. Auch Studierende, die keiner geringfügigen Beschäftigung, sondern einem festen Nebenjob nachgehen, sind entsprechend förderungsberechtigt. (dpa/tmn)(Quelle)

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Geschrieben von blogteam, 4. Mai 2009, Rubrik: Riester-Rente, Kommentare schreiben


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