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Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf Papier “sehr gut”

Wie die Seite Yahoo meldet, fast jede zweite Berufsunfähigkeitsversicherung bietet laut ihren Bedingungen einen “sehr guten” Schutz – meist aber nur auf dem Papier. In der Praxis erhalten viele Menschen den Schutz gar nicht oder nur mit Einschränkungen und teuren Zuschlägen, wie die Zeitschrift “Finanztest” aus ihrer Juli-Ausgabe berichtete. Grund seien meist kleinere oder größere Erkrankungen wie Allergien oder frühere Sportverletzungen. Dafür zahlten Kunden Risikozuschläge oder Leistungen würden ausgeschlossen.

Die Tester nahmen 82 Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung unter die Lupe. 39 davon erhielten für ihre Bedingungen die Note “sehr gut”. Darüber hinaus ermittelten die Tester massive Preisunterschiede. Einige Versicherungen sind laut “Finanztest” zum Teil dreimal so teuer wie günstige. So müsste zum Beispiel eine 30-jährige Industriemechanikerin für ein “sehr gutes” Angebot mit einer vereinbarten Rente von 1200 Euro im Monat im besten Fall 696 Euro pro Jahr zahlen, im teuersten 2084 Euro. Deshalb lohne sich der Vergleich.

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Private Versicherung muss Gymnastik ohne Arztaufsicht nicht zahlen

Köln (ddp.djn). Private Krankenversicherungen müssen die Kosten für diagnostische und therapeutische Leistungen als Wahlleistungen nur dann übernehmen, wenn die Leistungen von einem Arzt erbracht werden. Das ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 5 U 243/07) nicht der Fall, wenn der Versicherte an einem Morgenlauf, der Beschäftigungs- und Ergotherapie sowie der Gymnastik teilnimmt, ohne dass ein Arzt ihn dabei persönlich betreut.

Dass der Arzt vorher entsprechende Maßnahmen für wirksam und notwendig erachtet hat, führt nicht dazu, dass die anschließenden Maßnahmen als wahlärztliche Leistungen abgerechnet werden können. Denn der Wahlleistungspatient will sich die persönliche Zuwendung und Behandlung eines besonders qualifizierten und erfahrenen Krankenhausarztes hinzukaufen. Und daran fehlt es nach Meinung der Kölner Richter, wenn bei der Behandlungsmaßnahme nicht einmal ein Arzt anwesend ist. Damit muss der Patient die Maßnahmen nicht bezahlen und die private Krankenversicherung die Kosten auch nicht erstatten.

Infos und Vergleichsrechner zur privaten Krankenversicherung


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