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Private Krankenversicherung und ALG-II-Bezug

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Privat krankenversicherte Empfänger von Arbeitslosengeld II haben einen Anspruch darauf, dass die Versicherungsbeiträge in voller Höhe übernommen werden. Das berichtet das Versicherungsjournal unter Hinweis auf zwei Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Voraussetzung ist lediglich, dass der günstigste Tarif beim Krankenversicherer gewählt wurde.

Damit entschieden die Richter ausdrücklich entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, das lediglich die Übernahme der Kosten bis zur Höhe des entsprechenden gesetzlichen Schutzes vorsieht. Denn diese entsprechende Regelung sei lediglich ein politischer Kompromiss, dessen Folgen von Sozialschwachen auszubaden ist, meinten die Richter. Somit bekommen die Betroffenen jetzt die vollen Kosten für den privaten Krankenschutz erstattet.
(AZ: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B)(Quelle)

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