Versicherungen – Finanzen – News zur Versicherung und Finanzwelt

News und Informationen zu dem Thema Versicherungen und Finanzen

KFZ-Versicherung – wechseln und sparen

Jeder Autofahrer kann sparen und zwar bei der Versicherung. Die Modellfälle im Test zeigen, selbst unter den zehn günstigsten Tarifen sind bis zu 200 Euro Ersparnis drin. Die Zeitschrift Finanztest sagt, wo es günstigen Schutz gibt.

Eine Autoversicherung, die in diesem Jahr eine sehr günstige Police für Haftpflicht- und Kaskoschutz anbot, kann schon 2010 von einem anderen Tarif unterboten werden. Die Preise der Versicherer sind dauernd in Bewegung, immer neue Tarife kommen auf den Markt. Ein Autofahrer muss nur umziehen oder älter werden und schon ändert sich der Preis. Deshalb sollten Kunden jährlich prüfen, welche günstigen Angebote es für sie gibt.

Finanztest hat 151 Tarife von 79 Autoversicherern ausgewertet und geprüft. Für sieben Modellfälle, von der jungen Familie im Toyota Avensis bis zum Vielfahrer mit dem Audi A6, haben die Tester die jeweils zehn günstigsten Tarife im Test herausgesucht.

Junge Familie – Haftpflicht + Vollkasko (auch Werkstatttarif)
Fahrer 27Jahre, Partnerin 27 Jahre, fährt auch, zwei minderjährige Kinder,
Beruf: Erzieher im öffentlichen Dienst, Wohnort: Dresden Anmerkung,
Pkw: Toyota Avensis Kombi T22, (81 kW), Baujahr 1998
Abstellplatz: Straße, km pro Jahr: 9 000, Schadenfreiheitsklasse: 3

  • Niedrigster Beitrag im Finanztest-Vergleich – Asstel (Basis Werkstatt) – 481 Euro
  • Höchster Beitrag im Finanztest-Vergleich – teuerster Tarif im Test – 1 592 Euro

Alleinfahrerin – Haftpflicht + Vollkasko + Schutzbrief
Fahrerin 43 Jahre, Alleinfahrerin, Erstbesitz, Beruf: Büroangestellte,
Wohnort: Lüneburg Anmerkung, Pkw: Seat Ibiza (55 kW), Baujahr: 2006
Abstellplatz: Straße, km pro Jahr: 10 000
Schadenfreiheitsklasse: 22 in Haftpflicht und Vollkasko, inkl. Schutzbrief

  • Niedrigster Beitrag im Finanztest-Vergleich – Asstel (Basis) – 174 Euro
  • Höchster Beitrag im Finanztest-Vergleich – teuerster Tarif im Test – 504 Euro

Ein Vielfahrer – Haftpflicht + Vollkasko
Fahrer: 29 Jahre, kein Wohneigentum, Erstbesitz, vorher Mofa, auch Partner fährt
Beruf: Angestellter im Dienstleistungssektor, Wohnort: Kassel Anmerkung
Pkw: Audi A 6 Avant 2,7 TDI (132 kW), Baujahr 2008, Abstellplatz: Straße,
km pro Jahr: 40 000, Schadenfreiheitsklasse: 9 in Haftpflicht, 13 in Vollkasko

  • Niedrigster Beitrag im Finanztest-Vergleich – Direct Line (Basis) @ – 577 Euro
  • Höchster Beitrag im Finanztest-Vergleich – teuerster Tarif im Test – 1 611 Euro

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Kapitallebensversicherung – Keine Prozesskostenhilfe

Wer über eine Kapitallebensversicherung verfügt, kann nicht auf Prozesskostenhilfe hoffen. Vielmehr müssen Betroffene ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen oder den Vertrag kündigen, um fällige Prozesskosten zahlen zu können, hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Das gilt allerdings nicht, wenn staatlich geförderte Verträge wie bei den Riester- und Rürup-Modellen bespart werden. Denn dann wäre eine Kündigung des Vertrages gleichbedeutend mit einer Rückzahlung der Förderung.

Das aber würde die Grenze des Zumutbaren überschreiten. Eine Kapitallebensversicherung ohne Förderung muss jedoch aufgelöst oder belastet werden, wenn die Prozesskosten nicht anders bestritten werden können.(AZ: 8 WF 105/09)(Quelle)

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Haben Verbraucher auch Pflichten gegenüber Versicherungen?

Oftmals wird bei Abschluss eines Versicherungsvertrags nur der Schutz gesehen, der geboten werden soll. Tatsächlich regelt der Vertrag auch Pflichten. Diese müssen als sogenannte Obliegenheiten beachtet werden.

Wie ein vor dem Amtsgericht München (AZ: 191 C 7892/08) verhandelter Fall einer Wohngebäudeversicherung zeigt, scheint das nicht immer ganz einfach zu sein. Ein Versicherter hatte die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt und war damit seinen Aufklärungsobliegenheiten nicht nachgekommen.

Zudem hatte er den Versicherungsort und den entstandenen Schaden verändert. Zuvor war der Schaden dem falschen Versicherer gemeldet worden, womit er der sogenannten Veränderungsobliegenheit nicht nachgekommen war. Da der Mann den Schadensfall zudem auch noch erst sechs Monate nach dem Ereignis meldete und damit grob fahrlässig handelte, wiesen die Richter die Klage gegen die Versicherung insgesamt ab. ddp.djn/jwu/mbr (Quelle)

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Der ausgeübte Beruf entscheidend für die BUV

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der der zuletzt ausgeübte Beruf entscheidend für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt und der Versicherer zahlen muss. In einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall ging es um einen Mann, der als gelernter Straßenbaumeister und Betriebswirt für Straßenbau behauptete, er sei vor Eintritt der Invalidität zu 90 Prozent körperlich und zu 10 Prozent kaufmännisch tätig gewesen.

Dies mochte die Versicherung allerdings nicht glauben. Daher wollte sie Beweise, um beurteilen zu können, ob der Mann im letzten Job tatsächlich berufsunfähig geworden war. Da der Mann dies nicht vorlegen konnte, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherten, der damit auch den Beweis erbringen muss, wie sein letzter Job aussah.

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Wie schützen wir unsere Kinder optimal?

Interview: Wie Eltern ihre Kinder versichern sollten

Mehr als Schulwegsicherheit gefragt

Millionen Kinder gehen in diesen Tagen wieder in die Schulen. Viele von ihnen treten diesen Weg sogar zum ersten Mal in ihrem Leben an. Solange alles gut geht, ist alles in Ordnung. Doch wie sicher sind unsere Kinder auf dem Schulweg? Bianca Boss, Versicherungsbetriebswirtin beim Bund der Versicherten (BdV) und werdende Mutter, sagt, wie die Kinder am besten versichert werden.

Frage: Können sich die Eltern denn nicht darauf verlassen, dass ihre Kleinen auf dem Weg zur Schule versichert sind?

Bianca Boss: Im Prinzip ja. Es gibt die gesetzliche Unfallversicherung. Aber in der Realität reicht die selten wirklich aus. Die tritt ausschließlich ein, wenn der Schüler sich auf direktem Weg zur Schule und wieder nach Hause befindet. Auch in der Schule und auf dem Schulhof ist er versichert.

Frage: Aber dann reicht das doch mit der Versicherung, oder?

Bianca Boss: Leider nicht ganz. Die Leistungen aus dieser Versicherung sind in der Höhe begrenzt. Außerdem versichert sie das Kind nicht bei Unfällen in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung schützt den Schüler rund um die Uhr, rund um den Globus und kann in der Versicherungssumme individuell gestaltet werden. Erschwinglich ist sie obendrein. Sie kostet bei einer Grundsumme von 200.000 Euro um die 90 Euro im Jahr.

Frage: Das Kind ist üblicherweise durch die Eltern krankenversichert und nun auch gegen Unfälle versichert. Wie lässt sich dieser Schutz weiter abrunden?

Bianca Boss: Da kommt die Kinderinvaliditätsversicherung ins Spiel. Sie tritt nicht nur nach Unfall, sondern auch bei Krankheit ein. Sie zahlt, wenn dauerhafte Invalidität eintritt wahlweise eine Rente, eine Einmalsumme – oder eine Kombination aus beidem. Eine solche Police kostet bei einer Kapitalzahlung von 100.000 Euro rund elf Euro monatlich fürs Kind.

Frage: Und was wäre vorsorglich zu tun, falls denn den Eltern mal was passiert?

Bianca Boss: Gute Frage! Das wird häufig übersehen. Es empfiehlt sich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Die leistet bei Tod und dient der Versorgung der Hinterbliebenen – also mithin den Kindern.

Autor: blogteam, 25. Sep 2009, Rubrik: Allgemein, Versicherungen, 1 Kommentar


Allianz-Konzern will seine Notierung an der New Yorker Börse beenden

Die Börse der US-Ostküstenmetropole, die New York Stock Exchange (NYSE), sei über diesen Schritt informiert worden, teilte der Konzern in München mit. Demnach soll die Allianz-Aktie bald auch nicht mehr an den Wertpapierbörsen von London, Mailand und Paris sowie an der Schweizer Wertpapierbörse notiert sein. Als Grund für den Rückzug gab der Konzern an, er wolle sich künftig auf die Frankfurter Xetra-Handelsplattform als den Markt mit der höchsten Liquidität konzentrieren.

Vor allem die Notierung an der New Yorker Wall Street ist teuer und mit zahlreichen Auflagen der US-Börsenaufsicht SEC verknüpft. Diese Erfahrung hat unter deutschen Konzernen beispielsweise Siemens machen müssen; das Unternehmen musste infolge seines Korruptionsskandals mehrere hundert Millionen Euro Strafe an die US-Behörden zahlen.

“Die Allianz passt sich damit dem internationalen Anlegerverhalten an und reduziert gleichzeitig die Komplexität ihres Kapitalmarktauftrittes”,

erklärte Vorstandsmitglied Paul Achleitner. In den vergangenen Jahren seien durchschnittlich weniger als fünf Prozent des gesamten Handels mit Allianz-Titeln an ausländischen Börsen abgewickelt worden, erläuterte das Unternehmen – obwohl mehr als zwei Drittel der Aktien von Investoren außerhalb Deutschlands gehalten würden.


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