Kfz-Versicherung: Auto unabgeschlossen gilt als Nachlässigkeit
Wer sein Auto unabgeschlossen abstellt und den Schlüssel sowie den Kfz-Schein im Auto zurücklässt, handelt grob fahrlässig und bekommt bei einem Diebstahl den Schaden nicht ersetzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (AZ: 10 U 1243/08). Die Richter sahen darin eine grob fahrlässige Verursachung der Entwendung, die zum Verlust der Versicherungsschutzes führt.
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Autor: blogteam am 27. Jul 2009 09:58, Rubrik: KFZ Versicherung,
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