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Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft

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Dramatische Niederlage für die privaten Krankenversicherungen: Ihre Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform wurden abgewiesen. Ministerin Schmidt hingegen triumphiert.

Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von 30 privaten Krankenversicherungen und deren Kunden.

Die Richter führten aus, der vom Gesetzgeber verordnete Zwang, auch Geringverdiener beziehungsweise alte und kranke Menschen in den Basistarif der privaten Versicherungen aufzunehmen, verstoße nicht gegen die Grundrechte der Gesellschaften. Die Branche muss zudem die Übertragbarkeit von Finanzrücklagen zur Beitragsstabilisierung beim Wechsel eines Versicherten zu einem anderen privaten Anbieter ebenso hinnehmen wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (Az: 1 BvR 706/08 u.a.).

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