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Gesundheit – was ist neu in 2010

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Im Bereich Gesundheit tut sich 2010 nicht ganz so viel. Änderungen gibt es bei den Pflegesätzen. Sie werden erhöht. Das sogenannte Schwangerschafts-Konfliktgesetz tritt am 1. Januar in einer neuen Fassung in Kraft.

Pflege – Mehr Geld und bessere Informationen

Menschen, denen Pflegegeld gezahlt wird, bekommen jeden Monat zehn Euro mehr – egal, in welcher Pflegestufe sie sind. Mehr Geld gibt es auch für die Pflegehilfe: In der Pflegestufe 1 steigt der Satz von 420 auf 440 Euro, in der Pflegestufe 2 von 980 auf 1.040 Euro und in der Pflegestufe 3 von 1.470 auf 1.510 Euro. In der vollstationären Versorgung ändern sich die Sätze wie folgt: In Stufe 3 gibt es statt 1.470 Euro 1.510 Euro und für die Pflege von Härtefällen statt 1.750 Euro 1.825 Euro. In der Kurzzeitpflege steigt der Satz von 1.470 auf 1.510 Euro.
Pflegeeinrichtungen sind von Mai an verpflichtet, vor einem Vertragsabschluss schriftlich über ihre Leistungen und das Ergebnis der Qualitätsprüfung zu informieren.

Schwangerschaftsberatung

Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Ist der Untersuchungsbefund des Ungeborenen auffällig, muss eine Schwangere von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, kann sie die Abtreibung frühestens drei Tage nach der Beratung durchführen lassen.

Krankenkassenbeiträge voll absetzbar

Ab 1. Januar können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig steuerlich abgesetzt werden. Die Regelung gilt jedoch nur für die Basistarife und etwaige Zusatzbeiträge. Wahl- und Zusatztarife, wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, sind nicht absetzbar. Für Arbeitnehmer und Beihilfepflichtige gilt eine jährliche Höchstgrenze von 1.900 Euro, Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine tragen, können 2.800 Euro absetzen. Bei Zusammenveranlagung wird jedem Ehepartner dieses Abzugsvolumen gewährt.
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, können künftig dagegen nur noch abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige unter der für ihn gültigen Höchstgrenze liegt. Hat ein Arbeitnehmer also Aufwendungen von jährlich 1.500 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung, dann kann er zusätzlich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 400 Euro absetzen.

Versicherungspflichtgrenze

Die Hürde für alle jene, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, wird weiter erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro. In eine private Kasse kann nur wechseln, wer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über dieser Grenze liegt. Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenzen

Zum Jahreswechsel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um jeweils 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und auf 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat heraufgesetzt. Jeder Cent, der oberhalb der Bemessungsgrenzen liegt, wird nicht zur Berechnung der Sozialabgaben herangezogen.
Niedrigerer Beitragssatz in der Künstlersozialversicherung

Der Beitragssatz in der Künstlersozialversicherung (KSK) sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Über die KSK sind mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert. Sie sorgt auch für die Alterssicherung ihrer Mitglieder.(Quelle)

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