Die schwarze Liste der deutschen Versicherungen wird geöffnet

Wer bisher von einer Versicherung abgelehnt worden ist, der konnte über die Gründe nur spekulieren. Ab sofort allerdings sind die Anbieter zur Auskunft darüber gezwungen, warum sie Millionen Kunden für ein Risiko halten.
Die schwarze Liste der deutschen Versicherungen umfasst 9,5 Millionen Datensätze. Bislang war sie geheim. Man kann auf diese Liste auch ohne eigenes Verschulden geraten – das spürt man spätestens dann, wenn eine Versicherung die Kündigung schickt und eine andere den Aufnahmeantrag verweigert. In seiner jetzigen Form gilt das in der Branche genannte „Hinweis- und Informationssystem” (HIS) als rechtswidrig. Die Folge seit dem 1. April: Informationsrechte für betroffene Versicherungskunden.
Sinn des HIS ist, der Versicherungswirtschaft insgesamt teure Risiken zu ersparen, indem man sich gegenseitig über potenzielle Versicherungsbetrüger und Prozesshanseln aufklärt. Die schwarze Liste hat allerdings allerlei Auswüchse erfahren: mit Aufzählungen von Kfz-Schäden, bei Meldungen mehrerer Einbrüche in kurzer Zeit, offenbar schon bei zweimaliger Inanspruchnahme des Rechtsschutzes, bei der Vermutung fingierter Schäden usw.
„Eine große Sauerei”
Daten- und Verbraucherschützer beklagen, dass Asthmatiker auf der Liste landen, wenn sie besonderen Risikoschutz bei einer Lebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragen. Die Kriterien der Versicherungen sind nicht transparent. „Eine große Sauerei”, urteilte Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW gestern in der WDR-Quintessenz. „Das hat nichts mit Zuschuldenkommenlassen zu tun, das ist eher die Ausnahme.”
Wer von seinem neuen Informationsrecht Gebrauch machen will, muss den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin) anschreiben und Ausweiskopien (beide Seiten) beifügen. Man kann so erfahren, ob und von welchem Versicherer man ins HIS eingetragen wurde und dort die Löschung beantragen. In Streitfällen kann ein Ombudsmann tätig werden, notfalls ein Gericht. Nur private Krankenversicherungen gehören dem System nicht an. (Quelle)
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Dieser Beitrag wurde 1,966 mal aufgerufen |
Autor: blogteam am 2. Apr 2009 13:52, Rubrik: Versicherungen,
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