Kreditkartenunternehmen zur Erstattung verurteilt
Ein Gericht hat Verbraucherrechte gestärkt: Ein Kreditkartenunternehmen muss nun nachweisen, dass ein Kunde ein Geschäft veranlasst hat. Kann er das nicht, muss er Abbuchungen erstatten, wenn ein Kunde bestreitet, sie veranlasst zu haben.
München – Mit dem rechtskräftigen Urteil gab das Amtsgericht München einer Frau Recht, die gegen ein Kreditkartenunternehmen geklagt hatte. Sie hatte 2007 festgestellt, dass auf einer Abrechnung Abbuchungen auftauchten, die sie nicht veranlasst hatte. Daraufhin ließ sie die Karte sperren und ließ für ihre Online-Geschäfte ein Anti-Viren-Programm installieren. Als auch auf Abrechnungen der neuen Kreditkarte nicht veranlasste Abbuchungen erschienen, erstattete sie Strafanzeige und versicherte an Eides statt, dass sie die Umsätze nicht getätigt habe.
Dieser Verlauf trat auch mit der dritten Kreditkarte auf. Doch anders als bei den ersten Malen erstattete das Kreditkartenunternehmen nur noch 60 Euro anstatt der gesamten Summe von rund 700 Euro. Daraufhin klagte die Frau.
Geschrieben von blogteam, 12. Mai 2009, Rubrik: Kreditkarten, Kommentare schreiben












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