Versicherungen – Finanzen – News zur Versicherung und Finanzwelt

News und Informationen zu dem Thema Versicherungen und Finanzen

Milliardengewinn für die Munich Re

Der weltgrößte Rückversicherer Munich Re hat im Krisenjahr 2009 einen überraschend hohen Milliardengewinn eingefahren. Das Konzernergebnis wuchs auf 2,56 Milliarden Euro von 1,58 Milliarden im Jahr davor, wie der Dax-Konzern heute in München mitteilte.

Die Dividende soll von 5,50 auf 5,75 Euro erhöht werden. Auch das Geschäftsvolumen legte 2009 zu: Die gebuchten Bruttobeiträge wuchsen um knapp ein Zehntel auf 41,4 Milliarden Euro. Zuletzt hatte der Rückversicherer eine Gewinnspanne von 2,2 bis 2,5 Milliarden Euro angepeilt.

Bei der Erneuerung der Verträge im Schaden- und Unfallsegment zum Jahreswechsel verzichtete der Konzern angesichts fallender Preise auf Geschäft. Insgesamt habe das Volumen des erneuerten Geschäfts um 6,7 Prozent auf rund 7,4 Milliarden Euro abgenommen, hieß es. Das Preisniveau sei dabei im Schnitt um 0,3 Prozent gesunken.
via Yahoo News


Warren Buffet steigt bei Münchener Rück ein

Die US-Investorenlegende Warren Buffett steigt noch weiter als bisher bei der Münchener Rück ein. Buffett habe seine Beteiligung an dem Versicherungskonzern um knapp zwei Prozent auf jetzt rund fünf Prozent erhöht, teilte das Unternehmen am letzten Donnerstag mit.

Erst am Mittwoch hatte Buffett bekanntgegeben, drei Prozent des Unternehmens zu kontrollieren. Wie schon am Vortag kletterten die Aktien der Münchener Rück auch am Donnerstag nach Bekanntgabe der erweiterten Beteiligung Buffetts nach oben.

Autor: blogteam, 2. Feb 2010, Rubrik: Versicherungen, Kommentare schreiben


Die schwarze Liste der deutschen Versicherungen wird ausgelagert

Die umstrittene interne “schwarze Liste” des Versicherungsverbandes GDV mit sensiblen Dateien über Versicherte wird künftig von einem externen Dienstleister verwaltet. Beauftragt werden soll damit einem Bericht der “Financial Times Deutschland” vom Freitag zufolge die Bertelsmann-Tochter Arvato Infoscore. Eine GDV-Sprecherin bestätigte dem Blatt, dass nach einer Ausschreibung ein Bewerber für die Verwaltung der Daten ausgewählt wurde. Die Zusammenarbeit sei allerdings noch nicht vertraglich fixiert. Den Namen des künftigen Verwalters nannte die Sprecherin nicht.

Der GDV betreibt seit Jahren ein internes Hinweis- und Informationssystem (HIS), um sich vor Betrug beim Abschluss von Versicherungen oder im Schadenfall zu schützen. Die auch als schwarze Liste bezeichnete Datensammlung umfasst dem Bericht zufolge derzeit rund zehn Millionen Einträge. Festgehalten wird etwa, ob jemand mit einer Rechtsschutzversicherung besonders klagefreudig ist oder eine außergewöhnlich hohe Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen hat. Einträge in die Liste können bereits im Verdachtsfall erfolgen und – ähnlich einem Eintrag bei der Bonitätsprüfer der Kreditauskunftei Schufa – zu einer Ablehnung einer Versicherung führen. Die genaue Systematik der GDV-Datenbank ist nicht öffentlich und wird von Datenschützern kritisiert.
via Yahoo Nachrichten

Autor: blogteam, 15. Jan 2010, Rubrik: Versicherungen, Kommentare schreiben


KFZ-Versicherung – Rückstufung im Schadensfall

Wer einen Autounfall verschuldet, muss trotz Versicherung einiges aus eigener Tasche zahlen. Grund: Die meisten Versicherer kürzen dem Unfallverursacher den Schadenfreiheitsrabatt und erhöhen den folgenden Jahresbeitrag.

Das bedeutet: Selbst bei ziemlich teuren Schäden kann es sich für Autoversicherungskunden auszahlen, auf die Versicherungsleistung zu verzichten und die Rechnung selbst zu begleichen. Ab welchem Grenzwert es sich lohnt, einen Haftpflicht- oder Vollkasko-Schaden selbst zu zahlen, können Sie jetzt mit dem Finanztest-Rechner bestimmen.

Autor: blogteam, 13. Jan 2010, Rubrik: KFZ Versicherung, 1 Kommentar


Gesundheit – was ist neu in 2010

Im Bereich Gesundheit tut sich 2010 nicht ganz so viel. Änderungen gibt es bei den Pflegesätzen. Sie werden erhöht. Das sogenannte Schwangerschafts-Konfliktgesetz tritt am 1. Januar in einer neuen Fassung in Kraft.

Pflege – Mehr Geld und bessere Informationen

Menschen, denen Pflegegeld gezahlt wird, bekommen jeden Monat zehn Euro mehr – egal, in welcher Pflegestufe sie sind. Mehr Geld gibt es auch für die Pflegehilfe: In der Pflegestufe 1 steigt der Satz von 420 auf 440 Euro, in der Pflegestufe 2 von 980 auf 1.040 Euro und in der Pflegestufe 3 von 1.470 auf 1.510 Euro. In der vollstationären Versorgung ändern sich die Sätze wie folgt: In Stufe 3 gibt es statt 1.470 Euro 1.510 Euro und für die Pflege von Härtefällen statt 1.750 Euro 1.825 Euro. In der Kurzzeitpflege steigt der Satz von 1.470 auf 1.510 Euro.
Pflegeeinrichtungen sind von Mai an verpflichtet, vor einem Vertragsabschluss schriftlich über ihre Leistungen und das Ergebnis der Qualitätsprüfung zu informieren.

Schwangerschaftsberatung

Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Ist der Untersuchungsbefund des Ungeborenen auffällig, muss eine Schwangere von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, kann sie die Abtreibung frühestens drei Tage nach der Beratung durchführen lassen.

Krankenkassenbeiträge voll absetzbar

Ab 1. Januar können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig steuerlich abgesetzt werden. Die Regelung gilt jedoch nur für die Basistarife und etwaige Zusatzbeiträge. Wahl- und Zusatztarife, wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus, sind nicht absetzbar. Für Arbeitnehmer und Beihilfepflichtige gilt eine jährliche Höchstgrenze von 1.900 Euro, Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine tragen, können 2.800 Euro absetzen. Bei Zusammenveranlagung wird jedem Ehepartner dieses Abzugsvolumen gewährt.
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, können künftig dagegen nur noch abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige unter der für ihn gültigen Höchstgrenze liegt. Hat ein Arbeitnehmer also Aufwendungen von jährlich 1.500 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung, dann kann er zusätzlich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 400 Euro absetzen.

Versicherungspflichtgrenze

Die Hürde für alle jene, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, wird weiter erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro. In eine private Kasse kann nur wechseln, wer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über dieser Grenze liegt. Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenzen

Zum Jahreswechsel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um jeweils 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und auf 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat heraufgesetzt. Jeder Cent, der oberhalb der Bemessungsgrenzen liegt, wird nicht zur Berechnung der Sozialabgaben herangezogen.
Niedrigerer Beitragssatz in der Künstlersozialversicherung

Der Beitragssatz in der Künstlersozialversicherung (KSK) sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Über die KSK sind mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert. Sie sorgt auch für die Alterssicherung ihrer Mitglieder.(Quelle)

Autor: blogteam, 5. Jan 2010, Rubrik: Versicherungen, Kommentare schreiben


Verbraucherschützer siegen im Streit mit Versicherungen

Millionen Versicherungskunden können nach einem Gerichtsurteil auf Rückzahlungen hoffen: Das Landgericht Hamburg erklärte nach einem Bericht des Magazins “Spiegel” Vertragsklauseln von drei großen Versicherungsunternehmen für unwirksam. Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt hätten, könnten “nun Nachschlag verlangen”, sagte Verbraucherschützerin Edda Castello dem Magazin.

Die Verbraucherzentrale hatte in einem über zwei Jahre dauernden Prozess die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer, des Deutschen Rings und der Volksfürsorge angegriffen – und bekam nun dem Bericht zufolge weitgehend Recht. Die Vertragsklauseln seien nicht transparent genug gewesen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Die Tabellen der Versicherungen hätten die darin bereits verrechneten Abzüge verschleiert. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft rechnete damit, dass der Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen werde. (Quelle)

www.beliebtestewebseite.de


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